Mutterschaftsgeld

Der Mutterschutz ist eine wichtige gesetzliche Regelung, denn er schützt Mütter sowohl während der Schwangerschaft als auch in den ersten Wochen nach der Geburt des Babys.
Im Mutterschutzgesetz ist zum Beispiel geregelt, dass Frauen sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen und somit auch nicht müssen. Wenn eine Frau gar Mehrlinge bekommt, verlängert sich die Zeit auf zwölf Wochen nach der Geburt.

Um den Einkommensverlust durch eine Geburt auszugleichen, wird das Mutterschaftsgeld an alle Mütter bezahlt, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind und sich im Mutterschutz befinden. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die werdende Mutter entweder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder dort freiwillig versichert ist.


Somit haben auch Selbstständige Mütter, die sich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert haben, Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Angestellte, die einen 400-Euro-Job ausführen, erhalten das Mutterschaftsgeld nicht, sie bekommen jedoch eine Leistung vom Bundesversicherungsamt über 210 Euro.
Hausfrauen jedoch, die keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen können, erhalten keine Leistungen. Auch das bis 2004 gezahlte Entbindungsgeld wurde gestrichen.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich in erster Linie nach dem Einkommen. Es wird jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 13 Euro pro Tag gezahlt. Sofern das Nettoeinkommen über diesem Betrag liegt, übernimmt der Arbeitgeber diese Differenz.
Wenn Schwangere einen befristeten Arbeitsvertrag besitzen, entfällt der Arbeitgeberzuschuss mit Auslaufen des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall muss das Mutterschaftsgeld jedoch neu berechnet und ggf. in Höhe des zustehenden Krankengeldes überwiesen werden.


Schwangere erhalten das Mutterschaftsgeld nicht automatisch, hierfür ist ein entsprechender Antrag notwendig.
Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld ist das Bundesversicherungsamt in Bonn zuständig. Die Unterlagen zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes können entweder dort beantragt oder im Internet abgerufen werden.
Es lohnt sich, sich frühzeitig um die notwendigen Formulare zu kümmern, um das Mutterschaftsgeld zeitnah zu erhalten und zu finanzielle Probleme zu vermeiden.
Der Antrag kann jedoch erst gestellt werden, wenn ein Arzt oder eine Hebamme die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erstellt haben. Dies ist jedoch erst 6-7 Wochen vor diesem Termin möglich.

2 Kommentare zu “Mutterschaftsgeld”

  1. [...] Mutterschaftsgeld wird, wie nur wenige wissen, auf das Elterngeld angerechnet. Das hei

  2. Ich finde das durchaus richtig, dass die Mütter bezahlt werden

Einen Kommentar schreiben